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Informant



08.11.2002
18:58:11
Thema: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Verwaltungsgericht muss über Klage entscheiden

Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas

mat Bremen. In der kommenden Woche wird vor dem Bremer Verwaltungsgericht eine Klage der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft gegen die Bremische Evangelische Kirche (BEK) verhandelt. Dabei geht es um den Inhalt der Broschüre „Die Zeugen Jehovas', die 1996 im Rahmen der BEK-Schriftenreihe „Destruktive Kulte in Bremen' erschienen ist.

Die Zeugen Jehovas und die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft wollen mit ihrer im Jahr 2000 eingereichten Klage vor allem erreichen, dass die BEK zu sieben Aussagen der Broschüre eine Unterlassungserklärung abgibt. Die Aussagen seien unwahr und verletzten Persönlichkeitsrechte, argumentieren die Kläger.

Die BEK verweist darauf, dass sie mit der Broschüre eine besondere Aufgabe wahrgenommen habe. Es gehe um die „Fürsorge und den Schutz gefährdeter Menschen“und die Information der Öffentlichkeit.

Die Kläger hatten zunächst den Zivilrechtsweg beschritten. Vom Bundesgerichtshof wurde dann aber im vergangenen Jahr entschieden, dass für das Verfahren die Verwaltungsgerichte zuständig sind.



http://www.nwz-online.de/regionales/974.html?showres=NWZ%2FREGION&showid=510544




Informant



15.11.2002
01:29:34
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
http://www.taz.de/pt/2002/11/15/a0341.nf/text


Kirche macht Rückzieher

Vor Gericht musste die Evangelische Kirche zusichern, ihre Broschüre über den "destruktiven Kult" der Zeugen Jehovas nicht zu verbreiten. Der Sektenbeauftragte Langel konnte sein Werk nicht verteidigen
Mit einem klaren Rückzug hat gestern die Bremische Evangelische Kirche (BEK) vor dem Oberverwaltungsgericht einen Streit mit den Zeugen Jehovas beigelegt. 1996 hatte die BEK in einer Broschüre des Sektenbeauftragten Pfarrer Helmut Langel die Zeugen Jehovas als "destruktiven Kult" beschrieben und diverse Tatsachenbehauptungen aufgestellt, gegen die die Zeugen Jehovas gerichtlich vorgingen. Nach langem Streit um das zuständige Gericht kam es erst gestern zur Verhandlung.

Der Sektenbeauftragte und Autor Langel erklärte dem Gericht freimütig, er würde heute "fast keinen einzigen Satz" mehr so schreiben wie damals. Die Broschüre sei im übrigen "sehr schnell vergriffen" gewesen, auf eine zweite Auflage verzichtete die Kirche. Langel findet nicht alles falsch, was er damals geschrieben hat, aber er müsse die umstrittenen Behauptungen neu überprüfen und würde vermutlich "vieles anders formulieren", sagte er. Da über eine Unterlassungsklage verhandelt wurde, ging es vor Gericht nicht darum, ob die Behauptungen damals gerechtfertigt gewesen waren.

Langel hatte in seiner Broschüre "verpönte oder verbotene Tätigkeiten" aufgelistet und behauptet, seine Liste sei ein "Auszug aus einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas". Dieses ist offenkundig falsch. Langel erklärte gestern, er ziehe die Formulierung von dem "Originaldokument" zurück.

In die Liste der "verpönten Tätigkeiten" hat Langel sogar die "Arbeit im Rüstungssektor" aufgenommen. Zu Recht - bekanntlich sind die Zeugen Jehovas unbeugsame Kriegsgegner und dafür auch von den Nazis unbarmherzig verfolgt worden. "Sehr verpönt" sei auch das Studium an einer Hochschule, heißt es in der Liste. Der Anwalt, der die Zeugen vor Gericht vertrat, bekannte sich als Anhänger der Religionsgemeinschaft und lebendiger Gegenbeweis - er hatte 1987 sein Jura-Examen abgelegt.

"Kinder dürfen nicht basteln, keine Gesellschaftsspiele spielen", heißt es in der Broschüre der BEK. "Unsinn", sagt der Anwalt, der selbst Vater ist. "All das, was Jugendlichen Spaß macht, ist streng untersagt", hatte Langel formuliert. Die Wiederholung solcher Behauptungen würde die Kirche nach dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich 5.000 Euro kosten. Was Spaß macht, soll in der strengen Religionsgemeinschaft hinter dem Dienst an Jahwe zurückzutreten, das wäre korrekt gewesen - eine Einstellung, die es vereinzelt auch noch in der Evangelischen Kirche geben soll. Vor Gericht erklärte Langel, die Sitten bei den Zeugen Jehovas hätten sich in den letzten Jahren "liberalisiert". Das Bastelverbot beziehe sich zudem auf die christlichen Feiertage wie Weihnachten oder Ostern.

Dies ist allerdings ein pikanter Punkt, denn das Weihnachtsfest etwa ist eine späte Erfindung, die Teilnahme daran wurde von der katholischen Kirche über Jahrhunderte verboten - bis sie dem Zeitgeist nachgab und dem Fest den christlichen Segen gab. Der Weihnachtsbaum wurde erst im 19. Jahrhundert dazu gestellt. Weihnachtsbasteleien werden von den Zeugen Jehovas als wenig christliche Betätigung angesehen. Auch das Osterfest oder die Geburtstagsfeier sind Anpassungsleistungend er Kirchen an nichtchristliche Traditionen. Was die Bremer Evangelische Kirche den Zeugen Jehovas also vorwirft, ist deren fehlende Anpassung an den Zeitgeist. "Klerikaler Absolutismus" wird da als Kennzeichen von Sekten definiert, "destruktives Merkmal" ist der Glaube, dass die kirchliche "Organisation im Besitz der einzig gültigen Wahrheit" ist. Langel bekannte schon in der Broschüre, dass "auch die Großkirchen in ihrer Geschichte ähnliche Strukturen entwickelt haben" wie das, was er als "destruktiver Kult" heute kleinen Konkurrenten vorwirft. Klaus Wolschner

taz Bremen Nr. 6905 vom 15.11.2002, Seite 22, 123 Zeilen (TAZ-Bericht), Klaus Wolschner

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Drahbeck

 Email

15.11.2002
14:13:48
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Man vergleiche dazu auch:
http://www.manfred-gebhard.de/Langel.htm


Bauer



16.11.2002
00:35:22
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Es gab einmal einen Beitrag von E.F.

Von Gerd am Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 17:32:
http://www.infolink-forum.de//messages/3428/3434.html
Wie versteht die WTG die "Freiheit" eines Christen?


Ein Auszug:


Gewissens- und Entscheidungsfreiheit


In Absatz 5 des besprochenen Artikels sagt dann der WT: ,Ein Christ ... folgt seinem biblisch geschulten Gewissen und verlässt sich auf Gottes Anleitung durch den heiligen Geist'.

Wie schön! Wer wollte dem widersprechen! Aber was würde zum Beispiel einem von JZ widerfahren, wenn ,sein geschultes Gewissen' und er selbst sagen würde, dass in der Bibel nichts über das Jahr 1914 stehe? Die Antwort kennt jeder Zeuge! Freie Gewissensentscheidung? Das würde ja die ,Einheit' gefährden !

In Absatz 7 sagt der zitierte WT ,Doch da jeder von ihnen ein Geschöpf mit einem freien Willen ist, hat sich jeder persönlich dazu entschieden .... politisch neutral zu bleiben, sich des Blutes zu enthalten, sich vor bestimmten Formen der Unterhaltung zu hüten ...'.

Wirklich? Warum musste dann die Gesellschaft die ,Ableistung des Ersatzdienstes' oder die Teilnahme an ,nicht politischen Wahlen' freigeben? Wieso veränderten sich plötzlich die Gewissenscheidungen fast aller Zeugen wie auf einen Befehl hin von einem Tag zum anderen? Warum wurden vorher Menschen, die von ihrer angeblichen Gewissens- und Entscheidungsfreiheit Gebrauch machten, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen oder wie Ausgeschlossene behandelt? WT -Ton : ,Diese Entscheidungen werden niemandem aufgezwungen' (Absatz 7). Wieso gibt es dann sogar anonyme Gruppen von JZ, welche die Gesellschaft - auch über Internet - auffordern, ihren Standpunkt (den der WTG) in der Blutfrage zu überdenken? Das wäre ja nicht nötig, wenn sie sich ohnehin frei entscheiden oder auch nur äußern könnten.

Nicht aufgezwungen? Warum dann die Anonymität? Warum dann die Flucht vor Strafmaßnahmen? Diese WT-Aussagen sind leider nicht nur Irrtum: sie sind Lüge !


...


Sind zum Beispiel die Hinweise und Empfehlungen über folgende Aktivitäten - sie stellen nur eine Auswahl dar - ernstlich der freien Entscheidung der einzelnen Zeugen überlassen?

*Bluttransfusionen und Blutspenden

*Tragen religiöser und nicht religiöser Symbole

*Wählen politischer Kandidaten (nicht nur zum Wahllokal gehen)

*Feiern von Geburtstagen, Namenstagen, Ostern usw.

*Teilnahme an Lotterien, Glücksspielen, Karnevalsfeiern

*Kontakte mit ehemaligen Zeugen

*Lesen und Besprechen kritischer Literatur; auch im Internet

*Feiertage festlich begehen, Nationalhymne singen

*Rauchen

*Sportliche und andere Vereinstätigkeiten

*Spenden für religiöse Hilfsorganisationen

*Mitgliedschaft im CVJM und in ähnlichen Vereinen

*Besuch religiöser Zusammenkünfte anderer Gemeinschaften

*Arbeiten für Kirchen usw. - und vieles andere mehr.

Es geht hier nicht um die Frage, ob diese Dinge ,richtig' oder ,nicht richtig', ,gut' oder ,nicht gut' sind, sondern nur darum, ob JZ frei über Praktizieren, Tun oder Lassen, entscheiden können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Kann das ein Zeuge? Jeder kennt die Antwort: nein! Die Behauptung des WT über die Freiheit des einzelnen Zeugen ist insoweit falsch!


Die Katze aus dem Sack


Dann aber, in den Absätzen 17 und 18, lässt der WT doch die Katze aus dem Sack, allerdings verschleiert, in Form von zwei Bildern.

Zuerst wird auf die Berechtigung von Gemeinschaftsentzügen gemäß 1. Korinther 5 mit dem beliebten Beispiel der ,Hurerei' eingegangen; dabei wird auf die viel striktere und keineswegs biblische Praxis der WTG im Verhalten gegenüber ehemaligen Zeugen nicht eingegangen; ferner weiß jeder JZ, dass die Gesellschaft den dort aufgestellten sehr begrenzten Fallkatalog jederzeit nach Gutdünken erweitert oder verändert (hat), bis hin zur menschenverachtenden Behandlung jener, die nur das ,Verbrechen' begingen, nach ihrem Gewissen und eigener Entscheidung die Gesellschaft oder Gemeinschaft zu verlassen.

Danach werden in einem Bild JZ mit Soldaten verglichen, die in ,voller Freiheit' nach ihren Wünschen ihre Entscheidungen treffen können, aber die Folgen ihrer Entscheidungen tragen müssen (selbst in der größten Diktatur, selbst unter Hitler und Stalin, war und ist dies nicht anders; diese ,Freiheit' ist auch dort ,gewährt', sie gibt es überall).

In dem zweiten Bild vergleicht sich die Gesellschaft mit einem Bildungsministerium, das den Lehrplan - natürlich zentral - aufstellt, über die Lehrmethode - wiederum zentral - entscheidet und entsprechende Anweisungen ? nicht nur Hinweise oder Empfehlungen, und auch hier immer noch zentral - vorgibt. Wenn sich jemand weigert, sich gemäß den aufgestellten Regeln der Lehranstalt - Regeln, die ja vom Bildungsministerium gekommen sind - zu verhalten oder seinen Mitschülern Schwierigkeiten macht, nämlich durch unabhängiges, freies Entscheiden und Äußerungen von Kritik, kann er von der Schule verwiesen werden. (Frage: müssen dann seine ehemaligen Mitschüler ihn von nun an auch nicht mehr kennen oder mit ihm sprechen ?).
Im Klartext heißt das: Gemeinschaftsentzug - ist nach WT-Lehre und WT-Vorstellung damit Verurteilung zum ewigen Tod - es sei denn, man würde demütig um Wiederaufnahme nachsuchen. Das also ist die reale Entscheidungsfreiheit in dieser Gemeinschaft!

Wo ist also plötzlich die persönliche Entscheidungsfreiheit nach Gottes Wort und Heiligem Geist? Nichts davon blieb! Die Gesellschaft entscheidet, in welchen unbedeutenden Bereichen JZ selbst Entscheidungen treffen dürfen. Aber in der Öffentlichkeit soll der Eindruck einer freien und christlichen Gemeinschaft entstehen. Man scheute sich sogar nicht, den oben besprochenen Artikel unter den Leittext aus 2.Korinther 3:17 zu stellen; ,wo der Geist Jehovas ist, da ist Freiheit' ! (Da im Griechischen von Paulus hier das Wort ,Kyrios' = Herr gebraucht wurde, hatte man keine Hemmungen, sogar einen 'veränderten' Leittext zu wählen; außerdem gilt auch die Umkehrung: wo keine Freiheit ist, da ist der Geist des Herrn - bestimmt - nicht!)

Nicht dort ist unbedingt Freiheit, wo viel von ihr gesprochen wird. Konnte unter JZ der WT vom 15.7.1996 wegen seines ,Stillschweige-Gebots' als ,Maulkorb-WT' bezeichnet werden, so verdient dieser WT vom 15.3.1998 mit der offenkundigen Absicht, JZ zu beruhigen und die Öffentlichkeit, möglicherweise auch Gerichts- und Regierungsvertreter, zu täuschen, nur den Namen eines ,Heuchelpakets'.


***********************************


Heuchler und Otternbrut ...


Hans Werner

 Email

16.11.2002
12:36:53
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Hallo Bauer,
da hast du sehr hart aber richtig geschrieben. Seitdem ich im Jahre 1996 den Ausstieg geschafft habe, ging es mir langsam, aber sehr langsam immer etwas besser. Dieser Zwang, der die Psyche zerstört hat so tiefe Wunden gerissen, die nur langsam heilen. Es ging ja soweit, dass ich ständig ein schlechtes Gewissen hatte, wenn ich nur einen Zeugen Jehovas sah. So sehr gräbt sich der Wachtturm ins innere der Seele um sie gefangen zu nehmen. Von der christlichen Freiheit kann da wirklich nicht die Rede sein. Die Tendenz anderen Vorschriften zu machen, findet sich auch bei den Evangelikalen, dieses ist auch dort eine negative Erscheinung die zeigt, dass man dort auch nicht die christliche Freiheit findet. Nun, ich weiß nicht ob es ein Zeuge Jehovas war, der ins Gästebuch meiner Website schrieb: "Von mir auch Satans Segen". Diesen Eintrag habe ich sofort gelöscht. Es ist die Seite mit dem neuen Domainnamen: http://www.hanswerner-nuest.de So sieht man, dass die Freiheit wirklich nicht so vorhanden ist, wie es nach der Schrift sein sollte. Aufklärung tut not, damit Menschen vor ihr Unglück bewahrt werden. Übrigens, ich gehöre wieder der Landeskirche an und fand in unserer Gemeinde eine sehr bibeltreue Ausrichtung vor. Hier ist man in der christlichen Freiheit, denn hier kann jeder selbst entscheiden was er für richtig hält. Liebe Grüße an alle. :-)


Alp



16.11.2002
13:39:20
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Man kann garnicht genug vor den totalitären Lehren und Verhaltensweisen dieser Sekte warnen...wenn ich heute nur an die ekelhafte Selbstbeweihräucherung auf Kongressen denke, dann wird mir schon übel.
Ich hoffe sehr das noch viele ZJ ERWACHEN und die geistigen Fesseln abstreifen, die diese selbsternannnte "Organisation Jehovas" allen Gläubigen auferlegt...


Hans Werner

 Email

16.11.2002
15:06:02
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Ja, wenn es nur viele erkennen würden, was man mit ihnen macht. Es ist nicht so einfach, da sie ja streng in die WT-Form gepresst werden, so dass sie alles andere verurteilen, anstatt nachzudenken was richtig ist. Wenn man Abstand davon bekommen hat, dann merkt man erst, wie unbiblisch der Konzern handelt. Allein schon die Urlaubsregelung im Bethel ist ein Witz, zumal die Mitarbeiter keinen Lohn für die Arbeit bekommen. Es ist reine Ausbeutung, damit genug Werbematerial fabriziert wird um wieder spendende Anhänger zu werben. Wo steht in der Bibel, dass Jesus seinen Jüngern geboten hat, Druckereien und einen weltweit agierenden Konzern zu errichten? Wenn man ehrlich ist, dann muss man zugeben, dass der Name Wachtturmgesellschaft nicht auf Jesu Nachfolger hinweist und schon gar nicht stellt er eine Parallele zum Urchristentum dar. Diese Selbstbeweihräucherung finde ich auch abstoßend, dass gab mir ja auch den Anlass, alles zu überdenken. Allerdings meint die WTG, dass sie dadurch ihre Anhänger noch fester an sich binden kann, aber das hat mit ihren geschäftsstrategischen Interessen zu tun. Eigentlich sind alle die sich einfangen lassen bedauernswerte Menschen. Man kann nur für sie beten, dass sie die frei machende Wahrheit erkennen, die ihnen von der WTG vorenthalten wird indem man das Wort Gottes verfälscht darstellt.


Informant



17.11.2002
12:56:36
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
- -
Beitrag:
http://www.nwz-online.de/regionales/974.html?showres=NWZ%2FREGION&showid=515982


Jahrelanger Rechtsstreit endet mit Vergleich

BEK und Zeugen Jehovas einigen sich

epd Bremen. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) darf nicht wiederholen, dass bei den Zeugen Jehovas „jede Art von Transplantation als eine Art Kannibalismus“ verboten sei.


...
Aussagen wie die Darstellung des Züchtigungsrechts der Zeugen Jehovas gegenüber ihren Kindern und die Wertung als „kultur- und politikfeindlich“ griff der Rechtsanwalt der Kläger, Armin Pikl, nicht an. Dies seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen, gegen die er rechtlich nicht einschreiten könne, betonte der Jurist. Die Frage des Züchtigungsrechtes werde nicht erörtert, „weil sie nicht zu widerlegen ist“, erklärte Langel dazu.


...



Eugen Zitterer



17.11.2002
16:23:03
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
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Beitrag:
Lieber Bauer,

Du hast mich mit Deiner sachlichen Kritik an dem WT-Artikel über die Freiheit angenehm überrascht. Mach weiter so.


Lieber Hans Werner,

Schade dass Du Dich wieder einer Organisation angeschlossen hast. Ich habe mich mit Dir auch schon telefonisch unterhalten und ich weiß, dass Du einen Halt brauchst. Aber da hast Du Dir einen Bärendienst erwiesen. Hast Du darüber nachgedacht, dass Du der Landeskirche schon untreu geworden bist, weil Du an die Dreieinigkeit nich glaubst? Oder hast Du da auch eine Kehrtwende gemacht?
Ist es nur wichtig, gegen die Lehren der ZJ zu sein, und dann ist alles OK? Lieber Hans Werner, Du hast Recht, nirgends in der Bibel steht, dass man durch die Druckereien, den Willen Gottes vertritt. Aber es steht auch nirgends in der Bibel geschrieben, dass ein Auto, ein Radio, ein Fernseher und nicht zu Letzt ein Computer mit dem Internetzugang und einer Homepage automatisch den selben Anspruch erheben kann. Den Fehler machen die Nazarener indem sie versuchen alles "neumodische": Radieo, TV, Film, Krawatte usw zu verabscheuen, dafür aber gerne Telefon, Auto, die Bahn in Anspruch nehemen.
Was entseidet, ist die Einstellung gegenüber dieser Mittel. Wenn die ZJ diesen Weg gewählt haben um die Bibel und die biblische Erkenntnis [ob sie wahr oder unwahr ist, sei dahingestellt], zu verbreiten, dann tun sie es weil sie das als geeignet "erkannt" haben. Man stelle sich nur die Methoden und Mittel vor, die dem Herrn und Seinen Aposteln damals zur Verfügung standen. Wenn man sie getreu nachahmen möchte [übrigens eine Nachahmung gibt immer eine schlechte Kopie] dann müsste das in Hebräisch oder Altgrichisch stattfinden.
Natürlich ist es verwerflich, wie die WTG mit ihren Freiwilligen umgeht. Da ist kein Thema. Aber nicht die Technik ist daran schuld, sondern das ausbeuterische Profitdenken der WTG. Und da sollte man ansetzen, nicht an der Technik.

Grüße, Eugen.


Bauer



19.11.2002
00:26:26
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
- -
Beitrag:
Der in der Sache mit sehr vielen Details gespickte Beitrag ist äußerst empfehlenswert:

http://www.manfred-gebhard.de/Langel.htm

Für mich mit unverholener Schadenfreude habe ich zur kenntnis genommen, dass Jehovas Zeugen der katholischen Kirche des Mittelalters manchmal doch sehr ähnlich sind.

So wie die Katholische Kirche zur Bücherverbrennung aufforderte, fordern Jehovas Zeugen ebenfalls zur Vernichtung von Büchern auf:

Im vorgenannten Beitrag ist eine Kopie eines WTG-Briefes aus 1990 zu finden. Dort fordert die WTG auf, die Bücher von Abtrünnigen nicht zu lesen und diejenigen die ein solches Buch besitzen, sollen es vernichten. Ja iher geistigen Führer, also die liebevollen Hirten der Ortsversammlung sollen offensichtlich Nachforschungen anstellen, wer in der Versammlung ein solches Buch hat.

Zeigt her eure Bücher, zeigt her euren Schrank ...


Bauer



19.11.2002
00:27:59
RE: Evangelische Kirche kontra Zeugen Jehovas
- -
Beitrag:
Habe ich doch vergessen: in dem vorbezeichneten Beitrag ist auch das zu finden, was dieses Verlagsunternehmen in der Information über Jehovas Zeugen NICHT beanstandet hat.


http://www.manfred-gebhard.de/Langel.htm





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